Der Online-Kauf ist heute in Sekunden erledigt. Ein paar Klicks, Apple Pay oder Google Pay, fertig. Der Widerruf hingegen? Oft versteckt, umständlich oder unnötig kompliziert. Genau hier setzt der Gesetzgeber an – und zieht die Konsequenz. Mit der Einführung eines verpflichtenden Widerrufsbuttons soll der Widerruf genauso einfach werden wie der Kauf selbst.
Für Verbraucher ist das ein klarer Gewinn. Für Online-Händler bedeutet es jedoch eine neue gesetzliche Pflicht, die tief in Prozesse, Technik und Nutzerführung eingreift. Wer glaubt, das Thema lasse sich kurz vor Fristende „irgendwie einbauen“, unterschätzt den Aufwand – und das Risiko.
Was regelt der Widerrufsbutton konkret?
Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Omnibus-Richtlinie 2023/2673, die Deutschland in nationales Recht überführt. Ab dem 19. Juni 2026 wird der neue § 356a BGB wirksam. Ab diesem Datum müssen alle Online-Shops, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern schließen, eine digitale Widerrufsfunktion bereitstellen.
Was zählt als Fernabsatzvertrag?
Von einem Fernabsatzvertrag spricht man, wenn der Vertrag vollständig online (oder allgemein über Distanz) abgeschlossen wird – also ohne persönliches Treffen. Dazu zählen nicht nur klassische Online-Shop-Käufe, sondern auch viele typische Digital-Strecken:
- Waren: Kleidung, Möbel, Ersatzteile, Kosmetik – alles, was versendet wird
- Dienstleistungen: zum Beispiel Coaching, Wartungspakete, Setup-Services, Beratungsleistungen (sofern online abgeschlossen)
- Digitale Inhalte und Services: Downloads, Lizenzen, Templates, Abos, digitale Mitgliedschaften
Heißt für Sie: Sobald ein Verbraucher den Vertrag über Ihre Website oder App abschließen kann, fällt das in der Regel unter Fernabsatz – und ab dem 19. Juni 2026 muss dafür die Widerrufsfunktion per Button verfügbar sein.
Wichtig: Der Gesetzgeber spricht nicht von einem optionalen Feature, sondern von einer Pflichtfunktion. Bestehende Widerrufsformulare, PDFs oder E-Mail-Adressen reichen nicht mehr aus. Der Widerrufsbutton muss zusätzlich vorhanden sein und eigenständig funktionieren.
So muss der Widerrufsbutton funktionieren
Damit der Widerrufsbutton rechtssicher ist, reicht es nicht, einfach irgendwo einen Link zu platzieren. Der Gesetzgeber macht ziemlich klare Vorgaben – sowohl für die Platzierung als auch für den Ablauf.
1. Sichtbarkeit und Erreichbarkeit
- Der Widerrufsbutton muss leicht auffindbar und dauerhaft verfügbar sein.
- Die Beschriftung muss eindeutig sein, zum Beispiel „Vertrag widerrufen“.
- Eine Platzierung nur im Kundenkonto oder hinter einem Login ist nicht zulässig.
- Auch Gastkäufer müssen den Widerruf ohne Hürden auslösen können.
2. Der verpflichtende Zwei-Stufen-Prozess
Der Widerruf darf nicht „aus Versehen“ passieren, soll aber bewusst einfach sein. Deshalb ist ein zweistufiges Verfahren vorgeschrieben:
1. Schritt
Klick auf den Widerrufsbutton: Der Nutzer wird auf eine Seite zur Identifikation des Vertrags weitergeleitet, etwa über Bestellnummer und E-Mail-Adresse. Ein Login darf hierbei nicht verlangt werden.
2. Schritt
Aktive Bestätigung des Widerrufs über einen zweiten Button, zum Beispiel „Widerruf bestätigen“.
3. Unverzügliche Bestätigung
Nach dem Absenden muss der Händler dem Kunden sofort eine elektronische Eingangsbestätigung zur Verfügung stellen. In der Praxis erfolgt dies meist per E-Mail, inklusive Datum und Uhrzeit des Widerrufs.
4. Datensparsamkeit ist Pflicht
- Gründe für den Widerruf dürfen abgefragt werden, sind aber freiwillig.
- Pflichtfelder dürfen nur Daten enthalten, die für den Widerruf zwingend notwendig sind.
- Alles darüber hinaus verstößt gegen den DSGVO-Grundsatz der Datensparsamkeit und kann rechtlich problematisch werden.
Für wen gilt die Widerrufsbutton-Pflicht – und wo es Ausnahmen gibt
Grundsätzlich gilt: Wer online an Verbraucher verkauft, braucht ab Mitte Juni 2026 einen Widerrufsbutton.
Dabei ist es egal,
- wie groß Ihr Unternehmen ist,
- wie viel Umsatz Sie machen
- oder welche Rechtsform Sie haben.
Wann greift die Pflicht?
Die Widerrufsbutton-Pflicht gilt für alle Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden. Das betrifft mehr Shops, als viele denken.
Ganz konkret:
Waren
Klassische Online-Shop-Produkte wie Kleidung, Technik, Möbel, Ersatzteile oder Kosmetik.
Dienstleistungen
Zum Beispiel Online-Coachings, Service-Pakete, Wartungsverträge oder Beratungsleistungen, sofern sie online gebucht werden.
Digitale Inhalte und Services
Downloads, Software-Lizenzen, Templates, Abos, Mitgliedschaften oder digitale Plattform-Zugänge.
Kurz gesagt: Wenn ein Verbraucher den Vertrag direkt über Ihre Website oder App abschließen kann, handelt es sich in der Regel um einen Fernabsatzvertrag – und damit greift die Pflicht zum Widerrufsbutton.
Hinweis zu Marktplätzen und Plattformen
Auch wenn Plattformen wie Amazon oder eBay eigene Widerrufsfunktionen bereitstellen (oder bereitstellen müssen), entbindet das Händler nicht automatisch von ihrer Verantwortung.
Insbesondere bei Multichannel-Setups, eigenen Shop-Frontends oder angebundenen Marktplätzen bleibt der Händler dafür verantwortlich, dass der Widerruf korrekt, transparent und gesetzeskonform möglich ist. Sich allein auf Plattform-Defaults zu verlassen, kann daher riskant sein.
Wann ist kein Widerrufsbutton erforderlich?
Es gibt Ausnahmen, aber sie sind klar begrenzt. Der Widerrufsbutton ist nur dann nicht notwendig, wenn es auch kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt.
Das ist unter anderem der Fall bei:
- Individuell angefertigten Produkten (zum Beispiel Maßanfertigungen oder personalisierte Waren)
- Schnell verderblichen Waren (etwa frische Lebensmittel)
- Versiegelten Hygiene- oder Gesundheitsprodukten (wenn das Siegel nach der Lieferung entfernt wurde)
- Digitalen Inhalten (wenn der Kunde vor dem Download ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat)
- Reinen B2B-Shops (bei denen ausschließlich an Unternehmer verkauft wird)
Wichtig dabei: Die Ausnahme gilt nicht automatisch, nur weil ein Produkt „eigentlich nicht widerrufbar“ ist. Im Zweifel müssen Sie als Händler nachweisen können, warum kein Widerrufsrecht besteht.
Vorsicht bei Mischmodellen
Besonders kritisch sind Shops, die B2C und B2B kombinieren oder unterschiedliche Produkttypen verkaufen. Hier reicht es nicht, den Button pauschal auszublenden. Wenn auch nur ein Teil Ihres Angebots unter das Widerrufsrecht fällt, müssen Sie sehr sauber unterscheiden – technisch und rechtlich.
Genau an dieser Stelle passieren in der Praxis die meisten Fehler.
Typische Fehler beim Widerrufsbutton – und warum sie richtig teuer werden können
Ein fehlender oder falsch umgesetzter Widerrufsbutton ist kein formaler Schönheitsfehler. Juristisch betrachtet handelt es sich um einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel. Damit wird das Thema automatisch abmahnfähig – und zwar unabhängig davon, ob die Umsetzung „gut gemeint“ war oder nicht.
Abmahnungen: Der Klassiker, der schnell teuer wird
Verbraucherschutzverbände und spezialisierte Kanzleien prüfen Online-Shops systematisch. Genau wie bei Impressum, Cookie-Bannern oder DSGVO-Hinweisen wird der Widerrufsbutton früher oder später automatisiert gescannt. Fehlt er oder ist er fehlerhaft umgesetzt, folgt in der Regel die Abmahnung. Die Kosten bewegen sich häufig zwischen 500 und 2.000 Euro – Anwaltskosten und Unterlassungserklärung inklusive.
Erfahrungsgemäß beginnt die systematische Abmahnungspraxis nicht erst Jahre später, sondern häufig bereits im Jahr nach Inkrafttreten – also ab 2027.
Jochen Kernwein
CSO bei elio GmbH
Bußgelder: Besonders kritisch für größere Händler
Neben Abmahnungen drohen auch Bußgelder. Für kleinere Unternehmen liegt die Obergrenze bei 50.000 Euro. Bei Unternehmen mit höherem Jahresumsatz kann das Bußgeld bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen.
Spätestens hier wird klar: Der Widerrufsbutton ist kein Randthema, sondern ein echter Compliance-Faktor.
Typische Umsetzungsfehler mit rechtlicher Sprengkraft
In der Praxis sind es selten grobe Verstöße, sondern vermeintliche Kleinigkeiten, die problematisch werden.
Vor diesen Fehlern warnen unsere Experten immer wieder:
Widerruf nur nach Login möglich
Viele Shops verlagern den Widerrufsprozess ins Kundenkonto. Technisch bequem, rechtlich problematisch. Der Widerruf muss auch ohne Login funktionieren – insbesondere für Gastbestellungen. Eine Login-Barriere macht den Button faktisch unwirksam.
Button ist versteckt oder schwer auffindbar
Ein Link im Footer, eine unauffällige Gestaltung oder eine Platzierung erst nach Scrollen reicht nicht aus. Der Widerrufsbutton muss leicht zugänglich und klar erkennbar sein – auch auf mobilen Endgeräten. „Irgendwo vorhanden“ genügt nicht.
Schlechte mobile Nutzbarkeit
Auf Smartphones ist der Widerrufsbutton oft schwer zu finden oder schlecht bedienbar. Kleine Klickflächen, wenig Kontrast oder ungünstige Platzierungen machen ihn faktisch unbrauchbar. Da die meisten Bestellungen mobil erfolgen, ist eine konsequente Mobile-First-Umsetzung Pflicht.
Zu viele Pflichtfelder im Formular
Telefonnummer, Adresse oder eine Begründung als Pflichtfeld sind kritisch. Erlaubt sind nur Daten, die zur eindeutigen Zuordnung des Vertrags notwendig sind, etwa Bestellnummer und E-Mail-Adresse. Alles darüber hinaus verstößt gegen den DSGVO-Grundsatz der Datensparsamkeit.
Keine oder verspätete Eingangsbestätigung
Zwar gilt der Widerruf auch ohne Bestätigung als erklärt. Fehlt jedoch eine unverzügliche elektronische Eingangsbestätigung, liegt ein klarer Gesetzesverstoß vor. In der Praxis wird dieser Punkt häufig vergessen oder technisch nicht sauber umgesetzt.
Unklare oder falsche Beschriftungen
Bezeichnungen wie „Anfrage senden“ oder „Kontakt aufnehmen“ sind nicht eindeutig genug. Der Nutzer muss klar erkennen: Hier widerrufe ich meinen Vertrag. Alles andere öffnet Abmahnungen Tür und Tor.
Fehlende Mehrsprachigkeit
Gerade bei internationalen Shops ist das ein häufiger Stolperstein. Der Widerrufsbutton und der gesamte Prozess müssen i18n-fähig sein – inklusive sprachlich korrekter Beschriftungen und gängiger Varianten. Halb übersetzte Prozesse gelten schnell als intransparent.
Hinweis für internationale Shops
Die Pflicht zur Widerrufsfunktion gilt EU-weit. In internationalen Setups reicht es jedoch nicht aus, den Button einmal zentral auszurollen. In Multishop- oder Multilanguage-Strukturen sollte frühzeitig geprüft werden, wie der Widerrufsbutton je Markt korrekt ausgespielt wird.
Zahlungsarten nicht mitgedacht
Der Widerruf endet nicht beim Klick. Rückerstattungen müssen sauber an angebundene Zahlungsarten wie PayPal oder Stripe angebunden sein. Fehlt diese Logik, entstehen manuelle Prozesse, Fehler und unnötige Support-Tickets.
B2B- und B2C-Bestellungen nicht sauber getrennt
Der Widerrufsbutton wird pauschal ausgeblendet, obwohl nicht eindeutig zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden wird. Das kann dazu führen, dass Verbrauchern ihr Widerrufsrecht faktisch entzogen wird – ein klassischer Abmahngrund.
All diese Punkte können bereits ausreichen, um einen Wettbewerbsverstoß zu begründen.
Praxisbeispiel aus unserem Alltag: Bei einem Shopware Shop war der Widerrufsbutton technisch vorhanden, aber nur nach dem Login sichtbar. Gastkäufer hatten keine Möglichkeit, digital zu widerrufen. Ergebnis: akutes Abmahnrisiko – obwohl der Shop „eigentlich vorbereitet“ war.
Vertrauensverlust: Die stille, aber nachhaltige Folge
Neben den rechtlichen Konsequenzen gibt es einen Aspekt, der oft unterschätzt wird: Vertrauen. Verbraucher erwarten heute Transparenz und einfache Prozesse. Fehlt der Widerrufsbutton oder wirkt er absichtlich versteckt, entsteht schnell der Eindruck eines unseriösen Shops. Das wirkt sich direkt auf Wiederkäufe, Bewertungen und Conversion Rates aus.
Erfahrungen aus früheren Gesetzesänderungen zeigen deutlich: Abmahnwellen kommen nicht irgendwann. Sie kommen früh. Und sie treffen zuerst die Shops, die „das Thema noch auf der Liste hatten“.
Warum Online-Händler jetzt handeln sollten – und was das mit Ihrem Shopsystem zu tun hat
Viele Händler schieben das Thema Widerrufsbutton gedanklich noch nach hinten. „Ist ja erst Mitte 2026.“ Genau das ist riskant. Denn der Widerrufsbutton ist kein reines Rechtsthema, das man kurz vor Fristende abhakt. Er greift tief in Technik, Datenprozesse und Nutzerführung ein.
Technik: Mehr als ein zusätzlicher Button
Gerade bei individuell aufgebauten Shops ist die Umsetzung aufwendiger, als sie auf den ersten Blick wirkt. Es geht nicht nur um ein UI-Element, sondern um neue Logik im Hintergrund: Identifikation von Bestellungen, saubere Formularprozesse, E-Mail-Bestätigungen, Mehrsprachigkeit und Sonderfälle wie Gastbestellungen oder internationale Shops. Je nach System können dafür mehrere Wochen Entwicklungszeit realistisch sein.
Viele Risiken rund um den Widerrufsbutton zeigen sich erst im Detail. Eine frühe Prüfung schafft Klarheit – ohne Zeitdruck. Wir schätzen das gerne unverbindlich für Sie ein!
Datenschutz: Alte Baustellen werden plötzlich sichtbar
Mit dem Widerrufsbutton rückt der Fokus automatisch auf die Daten, die im Widerrufsprozess erhoben und gespeichert werden. Shops, die heute noch unnötige Pflichtfelder abfragen oder unklare Speicherfristen haben, laufen Gefahr, sich mit dem neuen Prozess eine zusätzliche DSGVO-Baustelle zu schaffen. Wer frühzeitig prüft und aufräumt, spart später Zeit, Kosten und Diskussionen.
Nutzererfahrung: Pflicht mit positivem Nebeneffekt
Ein klarer, transparenter Widerrufsprozess wirkt nicht abschreckend – im Gegenteil. Nutzer empfinden Shops als vertrauenswürdiger, wenn Rückgaben einfach möglich sind. Gerade in wettbewerbsintensiven Märkten kann das ein echtes Differenzierungsmerkmal sein. Transparenz zahlt sich aus – auch in der Conversion.
Quick-Check: Braucht mein Online-Shop einen Widerrufsbutton?
All das wirft eine zentrale Frage auf: Betrifft mich das konkret – oder kann ich das Thema entspannt abhaken?
Genau hier wird es für viele Händler unübersichtlich, weil Geschäftsmodelle, Produkttypen und Shop-Setups stark variieren. Der folgende Quick-Check hilft Ihnen, schnell einzuordnen, wo Sie stehen.
Beantworten Sie die folgenden Fragen ehrlich. Wenn Sie mindestens einmal „Ja“ sagen, sollten Sie sich mit dem Widerrufsbutton beschäftigen – spätestens jetzt.
Ergebnis: So sollten Sie es einordnen
- 0× Ja: Sehr wahrscheinlich keine Pflicht – eine Prüfung schadet trotzdem nicht.
- 1–2× Ja: Sie sind vermutlich betroffen. Handlungsbedarf besteht.
- 3× oder mehr Ja: Der Widerrufsbutton wird für Sie Pflicht. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, das Thema anzugehen.
Technische Umsetzung: So unterschiedlich ist der Aufwand je Shopsystem
Wenn Sie sich im Quick-Check wiedergefunden haben, stellt sich die nächste Frage ganz automatisch: Wie aufwendig wird die Umsetzung in meinem Shopsystem?
Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Nicht jedes Shopsystem ist gleich gut auf die neue Pflicht vorbereitet. Der tatsächliche Implementierungsaufwand hängt stark von der technischen Architektur, dem Plugin-Ökosystem und dem Grad der Individualisierung Ihres Shops ab.
| Shopsystem | Technischer Aufwand | Einschätzung |
| Shopware 6 | Mittel | Saubere Umsetzung über Custom-Plugin und eigene Controller empfehlenswert |
| WooCommerce | Hoch | Oft zusätzliche Eigenlogik nötig, rechtlich besonders sorgfältig prüfen |
| Shopify | Niedrig | Apps verfügbar, dennoch genaue Prüfung auf Gesetzeskonformität erforderlich |
| Magento | Hoch | Meist vollständige Individualentwicklung notwendig |
Gerade bei Shopware- und Magento-Shops zeigt sich in der Praxis: Wer frühzeitig plant, kann den Widerrufsbutton sauber in bestehende Prozesse integrieren. Wer erst kurz vor der Frist reagiert, muss häufig unter Zeitdruck nachrüsten – mit entsprechend höheren Kosten und Kompromissen bei Qualität und UX.
Kurz gesagt: Der Widerrufsbutton ist kein Thema für die letzte Minute. Er betrifft Technik, Datenschutz und UX gleichzeitig. Und je komplexer Ihr Shop-Setup ist, desto früher sollten Sie sich damit beschäftigen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Der Widerrufsbutton kommt – wir machen ihn für Sie stressfrei
Die Umsetzung des Widerrufsbuttons berührt mehrere Ebenen gleichzeitig: Recht, Technik, Datenschutz und Nutzererfahrung. Fehler entstehen meist dort, wo diese Bereiche nicht zusammengedacht werden.
Als E-Commerce-Spezialisten begleiten wir Online-Händler genau an dieser Schnittstelle – insbesondere in komplexen Shopware Setups.
Was wir für Sie übernehmen können:
Einschätzung, ob und in welchem Umfang Ihr Shop betroffen ist
Audit bestehender Widerrufs-, Daten- und Checkout-Prozesse
Technische Umsetzung des Widerrufsbuttons (DSGVO-konform, UX-sauber)
Berücksichtigung von Sonderfällen wie B2B/B2C-Mischmodellen, Gastbestellungen und Mobile
Optional: Kombination mit Shopware Migration oder Refactoring
Unser Ansatz ist pragmatisch. Kein Overengineering, keine Panikmache – sondern eine Lösung, die rechtlich sauber ist und zu Ihrem Shop passt. Warten Sie nicht bis Juni 2026. Wer früh plant, spart Kosten, vermeidet Zeitdruck und behält die Kontrolle. Lassen Sie Ihren Shop jetzt unverbindlich prüfen – bevor der Widerrufsbutton zur Pflicht unter Zeitdruck wird. Kontaktieren Sie uns jetzt.
Fazit: Pflichtaufgabe mit Signalwirkung
Der Widerrufsbutton kommt. Punkt. Ab Juni 2026 ist er für Online-Shops mit B2C-Geschäft keine Option mehr, sondern Pflicht. Wer verkauft, muss auch einen einfachen, digitalen Widerruf ermöglichen – sichtbar, verständlich und technisch sauber.
Spannend ist weniger das Gesetz selbst als das, was es auslöst. Der Widerrufsbutton steht sinnbildlich für eine Entwicklung im E-Commerce: mehr Transparenz, weniger Hürden, höhere Erwartungen an Nutzerführung und Prozesse. Shops, die hier sauber aufgestellt sind, profitieren doppelt – rechtlich und in der Wahrnehmung ihrer Kunden.
Deshalb lohnt es sich, den Widerrufsbutton nicht als lästige Pflicht zu sehen, sondern als Anlass, bestehende Prozesse zu hinterfragen. Denn am Ende trennt sich auch hier die Spreu vom Weizen: zwischen Shops, die reagieren, und denen, die gestalten.
Die auf dieser Seite veröffentlichten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich zu Informationszwecken, die aufgrund geänderten Gesetzeslage nicht mehr aktuell sein können. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte wird ausgeschlossen.