Viele Unternehmen beschäftigen sich bereits seit Jahren mit Themen wie LUCID-Registrierung, Systembeteiligung und erweiterter Herstellerverantwortung (EPR). Diese Pflichten bleiben grundsätzlich bestehen. Neu ist jedoch, dass Verpackungen stärker über ihren gesamten Lebenszyklus betrachtet werden und Unternehmen künftig umfangreicher nachweisen müssen, dass Verpackungen den geltenden Anforderungen entsprechen.
Wer die PPWR ausschließlich als Regulierungsthema betrachtet, greift jedoch zu kurz. Die neuen Vorgaben zeigen vor allem, wie wichtig transparente Verpackungsdaten, klar definierte Verantwortlichkeiten und strukturierte Prozesse künftig für E-Commerce, Logistik und internationale Vertriebsmodelle werden.
Was sich für Unternehmen bereits heute verändert
Nicht alle Anforderungen der PPWR gelten sofort. Viele weitere Vorgaben werden erst in den kommenden Jahren relevant. Dennoch ergeben sich bereits heute neue Fragestellungen für Unternehmen.
Je nach Rolle innerhalb der Lieferkette kann es künftig wichtiger werden, nachvollziehbar dokumentieren zu können:
Welche Verpackungen verwendet werden
Aus welchen Materialien Verpackungen bestehen
Welche Nachweise und Dokumentationen vorliegen
Welche Rollen innerhalb der Lieferkette übernommen werden
Welche Konformitäts- und Produktinformationen verfügbar sind
Wie Verpackungsinformationen verwaltet und gepflegt werden
Gerade bei Eigenmarken, internationalen Lieferketten und dem Import von Waren rückt die Frage nach Verantwortlichkeiten zunehmend in den Fokus.
Erzeuger oder Hersteller: Wer übernimmt welche Rolle?
Eine der zentralen Fragen im Zusammenhang mit der PPWR betrifft die unterschiedlichen Rollen innerhalb der Lieferkette.
Die Verordnung unterscheidet unter anderem zwischen dem Erzeuger einer Verpackung und dem Hersteller im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Welche Rolle ein Unternehmen konkret einnimmt, hängt von der jeweiligen Lieferkette, den eingesetzten Verpackungen sowie dem Vertriebsmodell ab.
Je nach Einzelfall können sich daraus unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf Dokumentation, Nachweise, Registrierung oder die Organisation der erweiterten Herstellerverantwortung ergeben.
Für Unternehmen wird es daher zunehmend wichtig, die eigene Rolle innerhalb der Lieferkette nachvollziehbar zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen, insbesondere bei internationalen Vertriebsstrukturen oder komplexen Lieferketten.
Eigenmarken: Häufig mehr Verantwortung als gedacht
Viele Händler sehen sich in erster Linie als Verkäufer ihrer Produkte. Bei Eigenmarken können die Anforderungen jedoch deutlich komplexer sein.
Wer Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreibt, kann abhängig von der konkreten Konstellation als Erzeuger im Sinne der PPWR eingeordnet werden. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Lieferkette, die vertraglichen Beziehungen und die Rolle der beteiligten Wirtschaftsbeteiligten.
Je nach Einordnung können zusätzliche Anforderungen relevant werden:
Dokumentation
Konformität
Nachweisführung
Welche Verpflichtungen im konkreten Fall bestehen, sollte stets anhand der individuellen Situation geprüft werden.
Handelsware aus der EU und Importe aus Drittländern
Auch bei Handelsware lohnt sich ein genauer Blick auf die jeweiligen Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette.
Wer Produkte eines europäischen Herstellers vertreibt, übernimmt nicht automatisch dieselben Pflichten wie der ursprüngliche Hersteller. Gleichzeitig bedeutet der reine Vertrieb eines Produkts nicht zwangsläufig, dass keinerlei Anforderungen bestehen. Maßgeblich bleibt die konkrete Rolle des jeweiligen Unternehmens.
Besondere Aufmerksamkeit ist häufig bei Importen aus Nicht-EU-Staaten erforderlich. Hier können zusätzliche Anforderungen rund um Konformität, technische Dokumentation, Rückverfolgbarkeit und Nachweise relevant werden. Welche Pflichten daraus entstehen, hängt von der jeweiligen Konstellation ab.
Dropshipping und Marktplätze
Auch beim Dropshipping oder beim Verkauf über Online-Marktplätze lassen sich Verantwortlichkeiten nicht pauschal einem Beteiligten zuordnen.
Entscheidend sind vielmehr die konkrete Lieferkette, die Vermarktung der Produkte, die beteiligten Unternehmen sowie die jeweiligen Absatzmärkte. Je nach Ausgestaltung können unterschiedliche Rollen und Anforderungen entstehen.
Die zentrale Fragestellung lautet daher häufig nicht:
Welche Verpackung verwende ich? Sondern, welche Verantwortung übernehme ich innerhalb der Lieferkette?
Grenzüberschreitender Verkauf: Wann ein Bevollmächtigter relevant werden kann
Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Vertriebsmodellen kann das Thema Bevollmächtigte künftig eine größere Rolle spielen.
Die PPWR sieht für bestimmte Konstellationen vor, dass Hersteller einen Bevollmächtigten benennen müssen, wenn sie in einem Mitgliedstaat tätig sind, in dem sie nicht selbst niedergelassen sind. Ob diese Anforderung im Einzelfall greift, hängt jedoch von der konkreten Vertriebsstruktur und der jeweiligen Rolle innerhalb der Lieferkette ab.
Da die praktische Umsetzung teilweise weiterhin von nationalen Vorgaben und weiteren Entwicklungen auf europäischer Ebene beeinflusst wird, sollten Unternehmen mit grenzüberschreitendem Vertrieb ihre Strukturen frühzeitig überprüfen.
Insbesondere bei Eigenmarken, Direktvertrieb ins Ausland oder dem Verkauf über internationale Marktplätze kann eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema sinnvoll sein.
Was passiert bei Verstößen gegen PPWR und VerpackDG?
Die PPWR und das VerpackDG schaffen einen Rahmen für den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen. Gleichzeitig enthalten die Regelwerke verschiedene Vorgaben zu Dokumentation, Nachweispflichten, Registrierungen und Verantwortlichkeiten.
Werden Anforderungen nicht erfüllt, können je nach Sachverhalt unterschiedliche Folgen entstehen. Neben möglichen Bußgeldtatbeständen können beispielsweise auch Beanstandungen durch Aufsichtsbehörden, Einschränkungen bei der Vermarktung bestimmter Produkte oder zusätzliche Prüf- und Nachweisanforderungen relevant werden.
Für Unternehmen stellt sich daher häufig weniger die Frage nach möglichen Sanktionen als vielmehr nach der organisatorischen Umsetzung der Anforderungen. In der Praxis entstehen Herausforderungen häufig dort, wo Informationen zu Verpackungen, Materialien, Lieferanten oder Verantwortlichkeiten nicht vollständig dokumentiert oder nur schwer verfügbar sind.
Gerade bei größeren Produktsortimenten, Eigenmarken oder internationalen Vertriebsstrukturen kann es deshalb sinnvoll sein, Verpackungsdaten, Nachweise und Zuständigkeiten frühzeitig zentral zu erfassen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die konkrete Bewertung möglicher Konsequenzen hängt stets vom jeweiligen Einzelfall, den tatsächlich anwendbaren Vorschriften sowie den konkreten Umständen ab.
Warum die PPWR für viele Unternehmen vor allem ein Datenproblem ist
In vielen Unternehmen liegen verpackungsrelevante Informationen heute verteilt in ERP-Systemen, Excel-Dateien, Lieferantenunterlagen oder E-Mails.
Sobald Nachweise benötigt werden, beginnt häufig eine aufwendige Suche nach den richtigen Informationen.
Dabei schreibt die PPWR nicht vor, in welchem System Verpackungsdaten verwaltet werden müssen. Entscheidend ist vielmehr, dass relevante Informationen verfügbar, nachvollziehbar und dokumentiert sind.
Wer Verpackungsdaten zentral verwaltet und mit Produktinformationen verknüpft, kann Informationen schneller bereitstellen und schafft gleichzeitig eine Grundlage für zukünftige Anforderungen.
Welche Verpackungsinformationen künftig besonders wichtig werden können
Gerade in E-Commerce-Projekten zeigt sich häufig, dass Verpackungsinformationen zwar vorhanden sind, jedoch nicht strukturiert gepflegt werden.
Zu den Informationen und Nachweisen, die Unternehmen künftig verstärkt im Blick behalten sollten, gehören unter anderem:
Pflicht | Relevante Daten |
|---|---|
Verpackungsbeschreibung | Verpackungsart |
Materialnachweis | Material, Materialverbund |
Gewichtsangaben | Verpackungsgewicht |
Größenangaben | Innen- und Außenmaße |
Recyclinginformationen | Rezyklatanteil |
Lieferantennachweis | Hersteller oder Lieferant |
Konformitätsnachweis | Dokumente und Erklärungen |
Nachweisführung | Gültigkeits- und Prüfdatum |
Welche Informationen tatsächlich erforderlich sind, hängt von Verpackung, Produkt und Lieferkette ab. Je früher Daten strukturiert erfasst werden, desto einfacher lassen sich zukünftige Anforderungen bewerten und umsetzen.
Was viele Händler beim Thema Leerraum unterschätzen
Ein besonders relevantes Thema für den E-Commerce wird ab 2030 die Begrenzung von Leerraum bei bestimmten Verpackungsarten.
Die PPWR sieht für Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen des elektronischen Handels grundsätzlich einen maximalen Leerraumanteil von 50 Prozent vor.
Für Onlinehändler bedeutet das vor allem eines: Karton- und Verpackungsgrößen müssen künftig stärker auf die tatsächlichen Produktabmessungen abgestimmt werden.
Für Onlinehändler kann es daher sinnvoll sein, Verpackungsgrößen, Versandprozesse und eingesetzte Füllmaterialien frühzeitig zu überprüfen.
Wichtige Zeitpunkte und geplante Entwicklungen
Die PPWR enthält zahlreiche Regelungen mit unterschiedlichen Anwendungszeitpunkten. Einige Vorgaben gelten bereits seit dem 12. August 2026, weitere Anforderungen sind nach aktuellem Rechtsstand für die kommenden Jahre vorgesehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einzelne Regelungen noch von ergänzenden europäischen Rechtsakten abhängig sein können.
Seit 12. August 2026
Die PPWR ist grundsätzlich anwendbar.
Das VerpackDG ergänzt die europäischen Vorgaben in Deutschland.
Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldungen bleiben bestehen.
Technische Dokumentationen und Konformitätsnachweise gewinnen an Bedeutung.
Für Importeure und Vertreiber gelten zusätzliche Prüfpflichten.
Ab 12. Februar 2028
- Weitere Anforderungen an Wiederverwendung, Kompostierbarkeit und Kennzeichnung werden schrittweise eingeführt.
Ab 1. Januar 2030
Anforderungen an Recyclingfähigkeit werden verbindlich.
Für bestimmte Kunststoffverpackungen gelten Mindestanteile an Rezyklaten von 30 bis 35 Prozent je nach Verpackungstyp.
Die Leerraumquote von maximal 50 Prozent wird relevant.
Weitere Design-for-Recycling-Anforderungen treten in Kraft.
Ab 1. Januar 2035
- Das Kriterium des Recyclings kommt im großen Maßstab hinzu.
Ab 1. Januar 2038
Bei Leistungsstufe B sind mind. 80 % erforderlich.
Ab 1. Januar 2040
Die Rezyklatanteile steigen auf 50 bis 65 Prozent je nach Verpackungstyp.
Neue Pflichten, die häufig übersehen werden
Das VerpackDG bringt weitere Änderungen mit sich, die viele Unternehmen bislang nicht auf dem Radar haben.
Dazu gehören unter anderem:
Erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte B2B-Verpackungen
Keine generelle Ausnahme für kleine Unternehmen
Höhere Recyclingquoten
Zusätzliche Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz
Gerade kleinere Händler sollten deshalb prüfen, ob bisherige Annahmen zu Ausnahmen oder Freigrenzen tatsächlich noch gelten.
PPWR-Check: Handlungsbedarf frühzeitig erkennen
Der größte Aufwand entsteht häufig nicht durch die Verordnung selbst, sondern durch unklare Verantwortlichkeiten, fehlende Informationen und verstreute Daten.
Im Rahmen eines PPWR-Checks betrachten wir gemeinsam:
Rollen innerhalb der Lieferkette
vorhandene Verpackungsdaten
bestehende Dokumentationen und Nachweise
organisatorische Datenlücken
mögliche Auswirkungen auf Shopware-, ERP- oder PIM-Systeme
Das Ergebnis ist ein strukturierter Überblick über bestehende Informations- und Prozesslücken sowie mögliche Handlungsfelder für die weitere Bewertung.
Sie möchten wissen, welche Anforderungen die PPWR konkret für Ihr Sortiment, Ihre Verpackungen und Ihre Systeme bedeutet?
Gemeinsam identifizieren wir Handlungsbedarf, prüfen bestehende Datenstrukturen und zeigen auf, welche Maßnahmen für eine rechtskonforme und zukunftssichere Umsetzung der PPWR erforderlich sind.
Fazit
Mit der PPWR und dem VerpackDG entwickeln sich die Anforderungen rund um Verpackungen weiter. Unabhängig von der individuellen rechtlichen Bewertung zeigt sich bereits heute, dass Verpackungsdaten, Dokumentationen und nachvollziehbare Prozesse künftig eine größere Rolle spielen werden.
Viele Anforderungen werden erst schrittweise eingeführt. Unternehmen können die verbleibende Zeit nutzen, um Transparenz über bestehende Verpackungsdaten, Zuständigkeiten und Prozesse zu schaffen und sich auf mögliche zukünftige Anforderungen vorzubereiten.
Wer frühzeitig Überblick über Verpackungsinformationen, Datenquellen und Verantwortlichkeiten schafft, erleichtert nicht nur die interne Zusammenarbeit, sondern verbessert häufig auch die Qualität von Stammdaten, Produktinformationen und Logistikprozessen.
Für viele Onlinehändler wird die PPWR deshalb weniger zu einem reinen Verpackungsthema als vielmehr zu einem Daten- und Organisationsthema.
Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über aktuelle Entwicklungen rund um die PPWR und das VerpackDG und stellt keine Rechtsberatung dar. Die tatsächlichen Anforderungen hängen von zahlreichen Faktoren ab, darunter Verpackungsart, Produktkategorie, Lieferkette, Vertriebsmodell und Absatzmarkt. Darüber hinaus können einzelne Regelungen von weiteren europäischen Durchführungs- oder Delegierten Rechtsakten abhängig sein. Für die rechtliche Bewertung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir die Einbindung qualifizierter Rechtsberater oder spezialisierter Compliance-Dienstleister.
Quellen und weiterführende Informationen
Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) eur-lex.europa.eu
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), BGBl. 2026 I Nr. 207 gesetze-im...nternet.de
Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR): Informationen zur PPWR und zum VerpackDG
Europäische Kommission: Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) baumann-re...nwaelte.de], [taylorwessing.com
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